Allgemeine Verkaufsbedingungen – Australien

Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2025

Für alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen durch ScaleFibre an Kunden mit Sitz in Australien gelten die folgenden Geschäftsbedingungen.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.


1. Definitionen und Auslegung

1.1 Definitionen

Zusätzliche Gebühr bedeutet:
(a) Gebühren oder Entgelte für zusätzliche Arbeiten, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden oder aufgrund des Verhaltens des Kunden vernünftigerweise erforderlich sind, berechnet nach den jeweils geltenden Preisen des Lieferanten; und
b) Aufwendungen, die dem Lieferanten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund des Verhaltens des Kunden in angemessener Weise entstehen.

Als Werktag gilt ein Tag, der weder Samstag, Sonntag noch gesetzlicher Feiertag an dem Ort ist, an dem die Dienstleistungen hauptsächlich erbracht oder die Waren hauptsächlich geliefert werden.
Der Begriff „Kunde“ bezeichnet die Person, die in einem Angebot oder einer Bestellung als Kunde genannt ist, einschließlich der Vertreter und zulässigen Rechtsnachfolger des Kunden.
Unter „Waren“ versteht man alle vom Lieferanten gelieferten Waren, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen geliefert werden.
Unter „Rechten an geistigem Eigentum“ versteht man Rechte an geistigem Eigentum, die jederzeit durch Gesetze oder Gewohnheitsrecht geschützt sind, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Patente und eingetragene Designs.
Der Begriff „Verlust“ umfasst unter anderem Kosten (einschließlich der zwischen den Parteien anhängigen Rechtskosten und der Rechtskosten des Lieferanten), Auslagen, entgangenen Gewinn, Schadensersatz, Personenschäden und Sachschäden.
Bestellung bezeichnet eine Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, die ein Kunde als Reaktion auf ein Angebot aufgibt und die von den Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich geändert wird.
Das PPS-Gesetz bedeutet:
a) das Gesetz über Sicherungsrechte an beweglichem Vermögen 2009 (Cth) (PPS-Gesetz) und alle darauf beruhenden Verordnungen; und
b) jede Änderung einer Gesetzgebung, die als Folge eines PPS-Gesetzes vorgenommen wird.
Angebot bezeichnet eine schriftliche Beschreibung der zu liefernden Waren oder Dienstleistungen, eine Schätzung der Kosten des Lieferanten für die Ausführung der erforderlichen Arbeiten und eine Schätzung des Zeitrahmens.
Dienstleistungen bezeichnet die vom Lieferanten dem Kunden gemäß einem Angebot und diesen Bedingungen zu erbringenden Dienstleistungen.
Lieferant bezeichnet die im Angebot als Lieferant von Waren oder Dienstleistungen angegebene Einheit und umfasst auch die Vertreter und zulässigen Rechtsnachfolger des Lieferanten.

1.2 Interpretation

Sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

  • Unter Schriftlichkeit versteht man auch E-Mails und sonstige Kommunikationsformen, die über die Website des Lieferanten (sofern vorhanden) geführt werden.
  • Der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;
  • Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger ein;
  • Eine Bezugnahme auf eine Klausel oder einen Absatz bezieht sich auf eine solche in diesen Bestimmungen;
  • Die Überschriften dienen der besseren Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung;
  • Soll eine Handlung an einem Tag durchgeführt werden, der kein Werktag ist, dann gilt Folgendes:
    (i) wenn es sich um eine Zahlung handelt (die nicht auf Verlangen fällig ist) – der vorhergehende Geschäftstag;
    (ii) andernfalls – am nächsten Werktag.

2. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle Transaktionen über Waren und Dienstleistungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten. Sie haben Vorrang vor etwaigen entgegenstehenden Bedingungen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift. Der Lieferant kann ein Angebot durch schriftliche Mitteilung ändern.


3. Zitate

Angebote sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Lieferung und Montage sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Preis enthalten. Die Angebote setzen rechtzeitige Anweisungen und die Bereitstellung der benötigten Materialien durch den Kunden voraus. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Angebote aufgrund von Kostenänderungen anzupassen. Zeitangaben sind Schätzungen und keine Garantien.


4. Bestellungen

Bestellungen müssen die Waren/Dienstleistungen eindeutig bezeichnen und sich auf das entsprechende Angebot beziehen. Bestellungen können nur mit schriftlicher Zustimmung storniert werden. Der Lieferant kann Bestellungen aus Kredit- oder Verfügbarkeitsgründen ablehnen.


5. Variationen

Vom Kunden gewünschte Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Der Lieferant kann das Angebot entsprechend anpassen und die Lieferzeiten verlängern.


6. Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen können vor, während oder nach der Bereitstellung ausgestellt werden. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen fällig. Überfällige Beträge werden mit 10 % Jahreszins verzinst, berechnet auf Tagesbasis. Inkassokosten werden in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.


7. Zusätzliche Gebühren

Kann sich bewerben für:

  • Abhängigkeit von fehlerhaften/verspäteten Kundeneingaben
  • Stornierung
  • Lagerung
  • staatliche Abgaben
  • Kurier/Abfertigung
  • Zusätzliche Arbeiten nach Angebotserstellung angefordert

8. Warenannahme

Sofern nicht innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche Mängelanzeige erfolgt, gelten die Waren als abgenommen. Diese Klausel schränkt die Rechte nach dem australischen Verbraucherschutzgesetz (ACL) nicht ein.


9. Titel und Risiko

Die Gefahr geht mit der Lieferung auf den Kunden über. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lieferanten. Bis dahin verwahrt der Kunde die Ware als Verwahrer, und der Lieferant kann sie zurückfordern. Im Falle des Mischens, Verbindens oder Umwandelns der Ware geht das Eigentum an der neuen Ware ebenfalls auf den Lieferanten über.


10. Rechte an geistigem Eigentum

Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller relevanten Schutzrechte ist oder über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Die vom Lieferanten erstellten Schutzrechte bleiben Eigentum des Lieferanten. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Liefergegenstände.


11. Agentur und Auftrag

Der Lieferant kann Vertreter einsetzen oder seine Rechte ohne Zustimmung abtreten. Der Kunde darf seine Rechte nicht ohne schriftliche Zustimmung abtreten.


12. Standard

Der Lieferant kann seine Verpflichtungen beenden und/oder aussetzen, wenn der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt, in Insolvenz gerät oder seine Geschäftstätigkeit einstellt. Alle Rechnungen werden bei Zahlungsverzug sofort fällig.


13. Kündigung

Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.


14. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Soweit gesetzlich zulässig:

  • Der Lieferant schließt jegliche stillschweigende Gewährleistung aus.
  • Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz der Ware oder die erneute Erbringung der Dienstleistung.
  • Der Lieferant haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden.
  • Die Verbrauchergarantien des ACL (sofern anwendbar) bleiben weiterhin gültig.

15. Entschädigung

Der Kunde stellt den Lieferanten von jeglichen Verlusten, Ansprüchen oder Forderungen frei, die sich aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen ergeben.


16. Höhere Gewalt

Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich Streiks, Naturkatastrophen oder Lieferantenausfällen.


17. Streitbeilegung

Streitigkeiten sind zunächst der Geschäftsleitung vorzulegen. Sollte die Angelegenheit nicht beigelegt werden können, ist sie vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens dem Mediationsverfahren des Australian Commercial Disputes Centre zu unterziehen. Diese Klausel bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.


18. Verschiedenes

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht des Bundesstaates, in dem der Lieferant seinen Sitz hat. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per Post, Fax oder E-Mail an den im Angebot angegebenen Ansprechpartner übermittelt werden.


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E-Mail: info@scalefibre.com
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